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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2006, 668
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2006, Seite: 668
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2006, 668:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom02.03.2006
- 3 U 220/05 -
Abbremsen ohne erkennbaren Grund für die hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmer führt zur Unfallschuld des Vorausfahrenden
Der Anscheinsbeweis, bei dem davon ausgegangen wird, dass der Hinterherfahrende aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit oder eines zu geringen Sicherheitsabstandes die Verantwortung für einen Auffahrunfall trägt, kann nur bei Vorliegen einer Standardsituation angewendet werden. Hat sich der Vorausfahrende so verhalten, wie es die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erwarten mussten, kann ihn hingegen die Unfallschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2006, 668 wird teils auch als „VersR 06, 668“, „VersR 2006, S. 668“ oder „VersR 06, S. 668“ zitiert.