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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 2006, 1677

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2006, Seite: 1677

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2006, 1677:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom26.09.2006
- VI ZR 200/05 -

Gerichtsstand für Direktklagen bei Verkehrsunfällen in der EU?

Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) durch die Verweisung ihres Art. 11 Abs. 2 auf Art. 9 Abs. 1 b) dem Geschädigten eines innerhalb der EU erfolgten Verkehrsunfalles gestattet, die ausländische Haftpflicht­versicherung des Unfallgegners im Wege der Direktklage an seinem eigenen Wohnsitz auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 2006, 1677 wird teils auch als „VersR 06, 1677“, „VersR 2006, S. 1677“ oder „VersR 06, S. 1677“ zitiert.