Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2006, 1274
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2006, Seite: 1274
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2006, 1274:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.06.2006
- XII ZR 50/04 -
Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen
Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2006, 1274 wird teils auch als „VersR 06, 1274“, „VersR 2006, S. 1274“ oder „VersR 06, S. 1274“ zitiert.