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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2005, 272
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2005, Seite: 272
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2005, 272:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2004
- XI ZR 210/03 -
Gestohlene EC-Karte: Bank muss nicht haften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zum so genannten Anscheinbeweis beim Diebstahl der EC-Karte getroffen. Wenn der Dieb bereits kurz nach seiner Tat die Karte am Geldautomaten benutzt, hat der Karteninhaber seine Geheimnummer wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt, folgerte der BGH. In diesem Fall gibt es keinen Schadensersatz von der Bank. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2005, 272 wird teils auch als „VersR 05, 272“, „VersR 2005, S. 272“ oder „VersR 05, S. 272“ zitiert.