Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2002, 481
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2002, Seite: 481
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2002, 481:
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom27.09.2001
- 42 C 9839/01 -
Wohngebäudeversicherung muss für Schäden durch undichte Silikonfuge in Wand und Decke eingetretenes Duschwasser aufkommen
Tritt Duschwasser aufgrund einer undichten Silikonfuge in die dahinterliegende Wand und Decke und verursacht dadurch einen Schaden, so muss dafür die Wohngebäudeversicherung aufkommen. Denn in diesem Fall liegt ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus einer sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtung vor. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2002, 481 wird teils auch als „VersR 02, 481“, „VersR 2002, S. 481“ oder „VersR 02, S. 481“ zitiert.