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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 2002, 445
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 2002, Seite: 445
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 2002, 445:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.01.2002
- VI ZR 20/01 -
Überzogen formulierte Kritik an Gewerbetreibende zulässig
Überzogen formulierte Kritik gegenüber einem Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Geschäftsgebaren ist zulässig. Auch scharfe und abwertende Äußerungen können nämlich von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 2002, 445 wird teils auch als „VersR 02, 445“, „VersR 2002, S. 445“ oder „VersR 02, S. 445“ zitiert.