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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 1997, 1091

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1997, Seite: 1091

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1997, 1091:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.06.1997
- IV ZR 269/96 -

Unbeabsichtigte Beschädigung eines Pkw durch einen Selbst­tötungs­versuch fällt unter den Begriff "Gefahren des täglichen Lebens" und ist daher von der Privat­haft­pflicht­versicherung gedeckt

Beschädigt ein Selbstmörder bei seinem Suizidversuch unbeabsichtigt einen Pkw, so fällt dies unter den Begriff der "Gefahren des tägliche Lebens" im Sinne der Nr. 1 der Besonderen Bedingungen und Risiko­beschreibungen für die Privat­haft­pflicht­versicherung (BBR). Der Schaden ist daher von der Privat­haft­pflicht­versicherung des Selbstmörders gedeckt. Zudem greift bei einem Selbst­tötungs­versuch nicht der Risikoausschluss der "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 1997, 1091 wird teils auch als „VersR 97, 1091“, „VersR 1997, S. 1091“ oder „VersR 97, S. 1091“ zitiert.