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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1996, 352
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1996, Seite: 352
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1996, 352:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom21.04.1994
- 18 U 156/93 -
"Gefräßiges Zirkusschwein": Frachtführer erhält keinen Schadenersatz wegen Transportschäden durch ein Schwein
Der Transport eines Zirkusschweins kann für den Frachtführer negative Folgen haben. Das Schwein kann nämlich so gefräßig sein, dass es den Holzboden des Transportfahrzeugs auffrisst. Den Schaden kann der Frachtführer zwar grundsätzlich von seinem Auftraggeber ersetzt verlangen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Frachtführer mit der Gefräßigkeit rechnen musste. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1996, 352 wird teils auch als „VersR 96, 352“, „VersR 1996, S. 352“ oder „VersR 96, S. 352“ zitiert.