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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1995, 45
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1995, Seite: 45
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1995, 45:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom13.01.1994
- 1 U 49/92 -
Streupflichtige Stadt muss spätestens bis 9.30/10 Uhr Fußgängerüberweg gestreut haben
Ist eine Stadt verpflichtet den Winterdienst durchzuführen, so muss sie spätestens gegen 9.30 bis 10 Uhr die Fußgängerüberwege bestreut haben. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach und stürzt deswegen ein Passant wegen der Glätte, verletzt sie ihre Amtspflicht. Der verletzte Passant kann daher Schadenersatz verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1995, 45 wird teils auch als „VersR 95, 45“, „VersR 1995, S. 45“ oder „VersR 95, S. 45“ zitiert.