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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1992, 1017
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1992, Seite: 1017
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1992, 1017:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom08.05.1991
- 5 U 1812/90 -
Haftung des Tierhalters aufgrund Ausbrechens zweier Kaltblutpferde bei Karnevalsumzug
Werden zum Ziehen eines Gespanns zum Karneval zwei Pferde eingesetzt, die normalerweise nur im Wald eingesetzt werden und noch nie einen Wagen gezogen haben, so verletzt der Pferdehalter seine Sorgfaltspflichten. Brechen die Pferde aus, so haftet er aufgrund eines dadurch entstandenen Schadens. Der Umstand, dass es sich um Kaltblutpferde handelt, die als friedfertig gelten, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1992, 1017 wird teils auch als „VersR 92, 1017“, „VersR 1992, S. 1017“ oder „VersR 92, S. 1017“ zitiert.