Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1991, 826
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1991, Seite: 826
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1991, 826:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom04.10.1990
- 18 U 56/90 -
Kein Anspruch auf Schadenersatz gegen Reiseveranstalter wegen eines zurückgelassenen Kosmetikkoffers in Hotelhalle
Verbleibt der Kosmetikkoffer einer Urlauberin in der Hotelhalle zurück, weil er ungekennzeichnet ist, so haftet der Reiseveranstalter nicht für ein Abhandenkommen des Gepäckstücks. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1991, 826 wird teils auch als „VersR 91, 826“, „VersR 1991, S. 826“ oder „VersR 91, S. 826“ zitiert.