wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 1991, 114

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1991, Seite: 114

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1991, 114:

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom15.12.1989
- 6 U 2012/89 -

Zur Vermeidung von Gefahren wegen des toten Winkels muss sich rückwärtsfahrender Autofahrer notfalls einweisen lassen

Kann ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren bestimmte Bereiche durch den Rückspiegel oder durch Zurückschauen nicht einsehen (sogenannter toter Winkel), so hat er sich notfalls einweisen zu lassen, um Gefahren für Menschen zu vermeiden. Beachtet der Autofahrer diese Pflicht nicht, so verstößt er gegen § 9 Abs. 5 StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle VersR 1991, 114 wird teils auch als „VersR 91, 114“, „VersR 1991, S. 114“ oder „VersR 91, S. 114“ zitiert.




Werbung