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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1991, 114
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1991, Seite: 114
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1991, 114:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom15.12.1989
- 6 U 2012/89 -
Zur Vermeidung von Gefahren wegen des toten Winkels muss sich rückwärtsfahrender Autofahrer notfalls einweisen lassen
Kann ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren bestimmte Bereiche durch den Rückspiegel oder durch Zurückschauen nicht einsehen (sogenannter toter Winkel), so hat er sich notfalls einweisen zu lassen, um Gefahren für Menschen zu vermeiden. Beachtet der Autofahrer diese Pflicht nicht, so verstößt er gegen § 9 Abs. 5 StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1991, 114 wird teils auch als „VersR 91, 114“, „VersR 1991, S. 114“ oder „VersR 91, S. 114“ zitiert.