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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: VersR 1990, 989

Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1990, Seite: 989

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1990, 989:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.06.1990
- VI ZR 273/89 -

Badeunfall aufgrund Pflichtverletzung des Bademeisters begründet Schaden­ersatz­pflicht

Halten sich beide Bademeister wegen einer Kaffeepause im Bademeisterhaus auf, so liegt darin eine Sorgfalts­pflicht­verletzung, wenn sie dadurch zu spät auf Hilferufe eines Badegastes reagieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle VersR 1990, 989 wird teils auch als „VersR 90, 989“, „VersR 1990, S. 989“ oder „VersR 90, S. 989“ zitiert.