Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1990, 989
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1990, Seite: 989
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1990, 989:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.06.1990
- VI ZR 273/89 -
Badeunfall aufgrund Pflichtverletzung des Bademeisters begründet Schadenersatzpflicht
Halten sich beide Bademeister wegen einer Kaffeepause im Bademeisterhaus auf, so liegt darin eine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn sie dadurch zu spät auf Hilferufe eines Badegastes reagieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1990, 989 wird teils auch als „VersR 90, 989“, „VersR 1990, S. 989“ oder „VersR 90, S. 989“ zitiert.