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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1990, 1148
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1148
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1990, 1148:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.07.1990
- III ZR 217/89 -
Winterdienst: Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße
Die Winterdienstpflicht einer Gemeinde richtet sich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht nach der Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße. Dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 StrReinG NRW nur auf "gefährliche" Fahrbahnstellen abstellt, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1990, 1148 wird teils auch als „VersR 90, 1148“, „VersR 1990, S. 1148“ oder „VersR 90, S. 1148“ zitiert.