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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1986, 780
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1986, Seite: 780
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1986, 780:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom31.05.1985
- 4 U 259/84 -
Unbeaufsichtigt lassen eines Adventskranzes ist grob fahrlässig
Lässt man einen brennenden Adventskranz unbeaufsichtigt, so stellt dies ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom17.10.1985
- 5 U 91/85 -
Versicherungsleistung bei Brandschaden: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fallenlassen eines Fonduebrenners wegen zu heißem Griff
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Fonduebrenner wegen des zu heißen Griffs fallen gelassen wurde, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Hausratsversicherung ist daher nicht berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1986, 780 wird teils auch als „VersR 86, 780“, „VersR 1986, S. 780“ oder „VersR 86, S. 780“ zitiert.