Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1984, 292
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1984, Seite: 292
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1984, 292:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom09.03.1983
- 6 U 150/82 -
Anspruch auf jährliche Geldentschädigung bei unzumutbarer und wesentlicher Grundstücksbeeinträchtigung durch Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall
Wird ein Grundstück durch ortsüblichen Laub-, Nadel-, Zapfen- und Blütenstaubfall wesentlich und unzumutbar beeinträchtigt, so ist dieses zwar hinzunehmen. Dem Grundstückseigentümer steht jedoch ein Anspruch auf eine jährliche Geldentschädigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1984, 292 wird teils auch als „VersR 84, 292“, „VersR 1984, S. 292“ oder „VersR 84, S. 292“ zitiert.