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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1983, 344
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1983, Seite: 344
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1983, 344:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.01.1983
- VI ZR 310/79 -
BGH: Anspruch auf deliktischen Schadenersatz bei weiterfressenden Mängeln einer mangelhaften Kaufsache
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann einen deliktischen Schadenersatz geltend machen, wenn aufgrund eines fehlerhaften Einzelteils die gesamte Sache beschädigt wird (sog. weiterfressender Mangel). Liegt der Schaden jedoch nur darin, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt, so greift vorrangig das vertragliche Gewährleistungsrecht. Deliktische Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1983, 344 wird teils auch als „VersR 83, 344“, „VersR 1983, S. 344“ oder „VersR 83, S. 344“ zitiert.