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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1982, 98
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1982, Seite: 98
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1982, 98:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.10.1981
- III ZR 74/80 -
Karneval: Versäumung der Berufungsfrist aufgrund flächendeckend geschlossener Anwaltskanzleien am Rosenmontag
Ein nicht in Rheinland-Pfalz ansässiger Kläger, der jedoch in diesem Bundesland in einem Prozess Berufung einlegen möchte, muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass am Nachmittag des Rosenmontags flächendeckend alle beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwaltskanzleien geschlossen sind. Kommt es dadurch zum Fristversäumnis kann dies nicht als Verschulden des Klägers gewertet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1982, 98 wird teils auch als „VersR 82, 98“, „VersR 1982, S. 98“ oder „VersR 82, S. 98“ zitiert.