Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1981, 376
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1981, Seite: 376
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1981, 376:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.11.1980
- VI ZR 151/78 -
Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO setzt nicht Vorhandensein einer tatsächlichen Straftat voraus
Wer von dem Festnahmerecht des § 127 StPO Gebrauch machen will, muss jemanden auf frischer Tat ertappen. Dies setzt nicht voraus, dass tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Vielmehr genügt ein aus den Umständen ergebender dringender Tatverdacht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle VersR 1981, 376 wird teils auch als „VersR 81, 376“, „VersR 1981, S. 376“ oder „VersR 81, S. 376“ zitiert.