Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1976, 1090
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1976, Seite: 1090
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1976, 1090:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.07.1976
- VI ZR 177/75 -
BGH: Ungewollter Deckungsakt kann Tierhalterhaftung begründen
Der ungewollte Deckungsakt zwischen zwei Hunden ist Folge der tierischen Unberechenbarkeit und kann daher eine Tierhalterhaftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1976, 1090 wird teils auch als „VersR 76, 1090“, „VersR 1976, S. 1090“ oder „VersR 76, S. 1090“ zitiert.