Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1971, 765
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1971, Seite: 765
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1971, 765:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.04.1971
- VI ZR 191/69 -
Vermieter trifft nach Ende des Mietverhältnisses Obhutspflichten gegenüber vom Mieter zurückgelassener Sachen
Einen Vermieter trifft nach Ende des Mietverhältnisses eine aus dem Mietvertrag nachwirkende Obhutspflicht für die vom Mieter zurückgelassenen Sachen. Verletzt der Vermieter die Obhutspflicht, so kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1971, 765 wird teils auch als „VersR 71, 765“, „VersR 1971, S. 765“ oder „VersR 71, S. 765“ zitiert.