wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2010
5 S 884/09 -

VGH Baden-Württemberg: Bebauungsplan aufgrund Abwägungsfehlern hinsichtlich des Lärmschutzes unwirksam

Keine ausreichenden Erwägungen der Stadt zur Zulassung des Bauvorhabens trotz Überschreitung der Lärm-Orientierungswerte

Ein Bebauungsplan, der ein reines und allgemeines Wohngebiet in unmittelbarer Nähe einer Kreisstraße vorsieht und dabei übersieht, dass einschlägige Orientierungswerte für Lärmschutz im Städtebau überschritten werden, ist wegen Abwägungsfehlern unwirksam. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Fall plant die Stadt Karlsruhe am Westrand des Stadtteils Stupferich, im Plangebiet „An der Klam/Illwig“, weitere Wohnbebauung in Form von reinen und allgemeinen Wohngebieten zuzulassen. Mit der Planung will sie erreichen, vor allem Familien mit Kindern ein „Wohnen im Grünen“ zu ermöglichen. Zudem soll der Stadtteil Stupferich an der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung der Stadt - es wird auch in Zukunft eine Bevölkerungszunahme erwartet - teilhaben. Vorgesehen ist die Zulassung von etwa 80 Einzel-, Doppel - und Reihenhäusern.

Einwohner äußern Bedenken hinsichtlich einer erheblichen Lärmbelastung der Bewohner des Baugebiets durch Kreisstraße und Autobahn

Bereits im Planungsverfahren hatten zahlreiche Einwohner gegen die Planung u.a. eingewendet, sie bewirke nicht hinnehmbare Eingriffe in Natur und Landschaft und setze die Bewohner des Baugebiets einer erheblichen Lärmbelastung aus. Denn in unmittelbarer Nähe verliefen die Autobahn A 8 und die stark befahrene Kreisstraße 9653. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe wies sämtliche Einwendungen in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 zurück. Im April 2009 hat eine Grundstückseigentümerin, deren Grundstück sich zwar außerhalb des vorgesehenen Baugebiets, aber in dessen unmittelbarer Nähe befindet, beim Verwaltungsgerichtshof ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.

Erwägungen zur Verringerung der Lärmeinwirkungen insbesondere im Außenwohnbereich unzureichend

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Bebauungsplan aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 2010 nunmehr für unwirksam erklärt. Er ist der Antragstellerin zwar nicht darin gefolgt, dass der Stadt Karlsruhe im Offenlageverfahren zahlreiche Verfahrensfehler unterlaufen seien. Er hat die Planung aber als insgesamt abwägungsfehlerhaft angesehen, weil die durch die Planung hervorgerufene Lärmproblematik nicht hinreichend bewältigt worden sei. Die Stadt habe in unmittelbarer Nähe der Kreisstraße 9653 reine und allgemeine Wohngebiete zugelassen, obwohl in Teilbereichen des Plangebiets die hierfür einschlägigen Orientierungswerte der DIN 18005 („Lärmschutz im Städtebau“) überschritten würden. Eine solche Planung sei zwar im Ergebnis nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, so der Verwaltungsgerichtshof weiter, die planende Gemeinde müsse in diesem Fall aber die Lärmbetroffenheiten ausreichend ermitteln und im Rahmen der Abwägungsentscheidung Überlegungen dazu anstellen, inwieweit die Wohnbebauung trotz Überschreitung der Lärm-Orientierungswerte zugelassen werden solle. Ausreichende Erwägungen der Stadt hierzu lägen nicht vor. Vor allem habe sie sich zu der Frage, ob und inwieweit Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkons, Gartenflächen) von Lärmeinwirkungen betroffen und diese gegebenenfalls zu verringern seien, überhaupt keine Gedanken gemacht, obgleich im Plangebiet doch gerade Familien mit Kindern wohnen sollten. Der VGH hat weiter beanstandet, dass der private Belang der Antragstellerin, von Durchgangsverkehr verschont zu bleiben, in den Festsetzungen nicht hinreichend berücksichtigt worden sei. Dagegen seien Naturschutz- und Landschaftsschutzbelange fehlerfrei abgewogen worden. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass die Stadt trotz zahlreicher innerörtlicher Baulücken bisherige Außenbereichsflächen überplane.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | Bebauungsplan | Lärm | Krach | Lärmschutz | Lärmisolierung | Unwirksamkeit | unwirksame | unwirksam

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9824 Dokument-Nr. 9824

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9824

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung