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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2011
- 4 S 1992/10 -
Lehrerin auf Fortbildungsveranstaltung von "Schulhund" umgerannt – Dienstunfall
Erlittener Unfall im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn ist immer als Dienstunfall anzusehen
Wird eine Lehrerin während einer dienstlichen Fortbildungsveranstaltung mit so genannten Schulhunden von einem Hund umgerannt, handelt es sich dabei um einen Dienstunfall. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine
Kennenlern-Phase der Hunde vor Beginn der „eigentlichen“ Fortbildung ist als Teil der dienstlichen Veranstaltung anzusehen
Eine Beamtin stehe unter dem besonderen Schutz der Unfallfürsorge, wenn sie bestimmungsgemäß im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn Dienst leiste, so der Verwaltungsgerichtshof. Bei einem Unfall, den eine Beamtin im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn erleide, handle es sich daher immer um einen
Tatsache, dass sich Unfall jederzeit auch in privater Alltagssituation ereignen kann, unerheblich
Der Begriff des Dienstunfalls setze im Übrigen nicht voraus, dass die Beamtin bei ihrer Tätigkeit einer höheren Gefährdung als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sei oder sich in dem Körperschaden eine der konkreten dienstlichen Verrichtung innewohnende typische Gefahr realisiere. Es sei daher unerheblich, dass sich der Unfall jederzeit auch in einer privaten Alltagssituation hätte ereignen können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Ausrutscher in Dusche ist kein Dienstunfall
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.10.2007
[Aktenzeichen: 2 K 350/07.KO]) - Lehrerin erleidet Knalltrauma bei Kirmesumzug – Kein Dienstunfall
(Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 07.10.2010
[Aktenzeichen: 5 K 225/10.GI]) - BVerwG: Zeckenbiss ist ein Dienstunfall, wenn er bei Ausübung des Dienstes erfolgt
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.02.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 81.08])
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Dokument-Nr. 12088
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