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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 02.05.2006
4 E 596/06(2) -

Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anpflanzung eines Baumes

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Eilantrag einer Geschäftsfrau aus Weilburg zurückgewiesen, der am 02.05.2006 kurz nach Mitternacht bei Gericht eingegangen war.

Die Antragstellerin wollte mit dem Eilantrag verhindern, dass die Stadt Weilburg am 02.05.2006 vor ihrem Geschäftshaus, direkt vor den Schaufensterscheiben, auf dem Bürgersteig einen Baum anpflanzt. Der Baum werde die Schaufensterscheiben verdecken und die darüber befindlichen Wohnungen verdunkeln. Das Gericht konnte jedoch für das Begehren der Antragstellerin kein Rechtsschutzbedürfnis erkennen, da sich die Antragstellerin in dieser Sache bislang noch nicht an die Stadt Weilburg gewandt hatte.

Auch konnte die Kammer nicht erkennen, dass der Antragstellerin durch die Anpflanzung eines Baumes ein irreparabler Schaden entstünde, da diese Anpflanzung in absehbarer Zeit durch eine erneute Verpflanzung des Baumes rückgängig gemacht werden könne. Mit dem weiteren Vortrag der Antragstellerin nach Beschlussfassung durch das Gericht, das Haus stehe als Ensemble unter Denkmalschutz und es gebe bislang keine Genehmigung für das Anpflanzen eines Baumes, wird sich zunächst die Stadt Weilburg beschäftigen müssen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/06 des VG Wiesbaden vom 04.05.2006

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Dokument-Nr.: 2406 Dokument-Nr. 2406

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