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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 06.01.2023
- 8 L 3573/22.TR -
Hunde nach Beißvorfall zu Recht als gefährlich eingestuft
Verhalten der Hunde stellt kein artgerechtes Verteidigungs- und Abwehrverhalten dar
Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Hundehalterin gegen die Einstufung ihrer Hunde als gefährliche Hunde im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde abgelehnt.
Die Antragstellerin ist Halterin zweier
Beißvorfall als artgerechtes Verteidigungs- und Abwehrverhalten nur ausnahmsweise gerechtfertigt
Die Antragstellerin legte Widerspruch gegen die Verfügungen ein und suchte beim Verwaltungsgericht um Eilrechtsschutz nach. Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, der Beißvorfall im April 2022 sei durch das Verhalten der anderen
Einstufung als gefährliche Hunde gerechtfertigt
Bei den Bissen handele es sich um (absolut) übertriebene Reaktionen der beiden Doggen, die kein artgerechtes Verteidigungsverhalten gezeigt hätten, sondern nur mit einem übersteigerten Aggressionspotential erklärt werden könnten. Das instinktive Territorialverhalten möge zwar rechtfertigten, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32544
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