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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 17.05.2021
- 6 K 599/21.TR -
Klage gegen Maskenpflicht unzulässig
VG Trier lehnt Klage gegen Allgemeinverfügung ab
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der mittlerweile außer Kraft getretenen Anordnung, in Bereichen der Trier Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (sogenannte Maskenpflicht), abgewiesen.
Die Beklagte hatte unter Ziff. 2 ihrer
Mangel an berechtigtem Interesse an Feststellung
Diese blieb jedoch ohne Erfolg. Das VG kam zu dem Ergebnis, dass die Klage bereits unzulässig sei. Soweit der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30471
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