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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 10.12.2014
- 5 K 1338/13.TR -
Eisweinherstellung: Sinnenprüfung ist maßgebendes Kriterium für Zuteilung der Prädikatsstufe
Landwirtschaftskammer darf Erteilung der Prüfnummer für Eiswein nicht ohne Durchführung einer Sinnenprüfung ablehnen
Ein Winzer, der nachvollziehbar darlegt, dass ein von ihm zur Erteilung einer amtlichen Prüfnummer für Eiswein angestellter Wein für eine Eisweinherstellung in Betracht kommt, hat einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Sinnenprüfung. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Trier.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hatte den Antrag eines Moselwinzers auf Erteilung einer amtlichen Prüfnummer für einen 2011er Riesling
Kläger beteuert Erfüllung gesetzlicher Anforderungen für Eiswein
Der Kläger vertrat im gerichtlichen Verfahren demgegenüber die Auffassung, der
Erfüllung der Voraussetzungen für Prüfung des angestellten Erzeugnisses für Eisweinherstellung plausibel dargelegt
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier hat der Kläger damit nachvollziehbar dargelegt, dass das von ihm zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Verwaltungsgericht Neustadt zu den Anforderungen eines Eisweins
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.03.2013
[Aktenzeichen: 2 K 761/12.NW]) - Prädikat "Eiswein" setzt gefrorene Weintrauben bei Lese und Kelterung voraus
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2014
[Aktenzeichen: 8 A 10489/13.OVG])
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Dokument-Nr. 20462
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