wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.11.2011
4 K 881/11.TR -

Entfernung aus dem Dienst wegen Unterschlagung von Nachnahmebeträgen

Schweres Dienstvergehen macht Entfernung aus dem Dienst unausweichlich

Ein Postbeamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Zusteller ihm anvertraute Gelder unterschlägt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Postbeamter, der Nachnahmebeträge in Höhe von insgesamt ca. 4.200 Euro im Rahmen seiner Zustellertätigkeit unterschlagen hatte aus dem Dienst entfernt.

Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn nachhaltig zerstört

Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Trier entschied. Nach Auffassung der Richter habe der Beamte sich mit der Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in 34 Fällen eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Mit dem Zugriff auf die ihm anvertrauten Gelder habe er in einer Vielzahl von Fällen in eklatanter Art und Weise gegen elementare - und im Interesse der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes unabdingbare - beamtenrechtliche Pflichten verstoßen, was seine Entfernung aus dem Dienst unausweichlich mache. Er habe den Kernbereich seiner Aufgaben als Briefzusteller verletzt und dadurch das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn nachhaltig zerstört. Sein Verbleiben im Dienst könne auch im Interesse seiner Kollegen und schließlich der Allgemeinheit nicht verantwortet werden. Gewichtige Entlastungsgründe, die ausnahmsweise die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung entfallen lassen könnten, seien in seinem Falle nicht gegeben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12873 Dokument-Nr. 12873

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12873

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?