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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 22.12.2015
- 3 K 1995/15.TR -
Verwaltungsbeamter darf wegen nicht an die Verbandsgemeindekasse weitergeleiteter Bareinzahlungen aus dem Dienst entfernt werden
Beamter verstößt wiederholt gegen ihm obliegende Dienstpflichten
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Verwaltungsbeamten, der ihm als Kassenleiter übergebene Bareinnahmen nicht ordnungsgemäß weitergeleitet hat, aus dem Dienst entfernt.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren die von ihm entgegengenommenen Bareinzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro nicht ordnungsgemäß an die Verbandsgemeindekasse weitergeleitet bzw. auf die Konten der klagenden Verbandsgemeinde eingezahlt, sondern diese stattdessen für eigene Zwecke verwendet.
Entlastungsgesichtspunkte für Verhalten wie eine "unverschuldete Notlage" nicht erkennbar
Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Bewusstlosen Patienten bestohlen: Entwendung von 50 Euro kann bei beamtetem Rettungssanitäter zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.12.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 6.14]) - Entfernung aus dem Dienst wegen Unterschlagung von Nachnahmebeträgen
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.11.2011
[Aktenzeichen: 4 K 881/11.TR])
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Dokument-Nr. 22166
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