Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 07.12.2021
- 1 L 3223/21.TR -
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsum gerechtfertigt
Ergebnis der Blutprobe schließt unbewusste Einnahme geringe Menge Kokain nahezu aus
Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eilrechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Trier auf Aberkennung des Rechts, von einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, bestätigt.
Der Antragsteller ist Inhaber einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis mit Wohnsitz in Deutschland, was ihn nach den einschlägigen Vorschriften zum Führen von Kraftahrzeugen auch im Inland berechtigt. Anlässlich einer Verkehrsunfallaufnahme wurden beim Antragsteller Anzeichen eines zeitnahen Betäubungsmittelkonsums festgestellt. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv auf
VG: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen gerechtfertigt
Das VG lehnte den Eilantrag ab und führten zur Begründung aus, eine Fahrerlaubnis sei zwingend zu entziehen, wenn die Einnahme sog. harter Drogen im Sinne des BtMG - Cannabis zähle nicht hierzu - feststehe. Dies gelte unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr im berauschten Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen. Dementsprechend sei die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers nachgewiesen werden könnten. Dies sei vorliegend der Fall.
Unbewusste Aufnahme von Kokain nicht plausibel dargelegt
Davon, dass es lediglich zu einer unbeabsichtigten Aufnahme von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31183
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31183
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.