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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 07.12.2021
1 L 3223/21.TR -

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsum gerechtfertigt

Ergebnis der Blutprobe schließt unbewusste Einnahme geringe Menge Kokain nahezu aus

Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eil­rechts­schutzv­erfahren die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Fahr­erlaubnis­behörde der Stadt Trier auf Aberkennung des Rechts, von einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, bestätigt.

Der Antragsteller ist Inhaber einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis mit Wohnsitz in Deutschland, was ihn nach den einschlägigen Vorschriften zum Führen von Kraftahrzeugen auch im Inland berechtigt. Anlässlich einer Verkehrsunfallaufnahme wurden beim Antragsteller Anzeichen eines zeitnahen Betäubungsmittelkonsums festgestellt. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv auf Kokain und THC. Die Auswertung der entnommenen Blutprobe bestätigte den Befund. Nach Kenntniserlangung verfügte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Trier gegenüber dem Antragsteller die Aberkennung des Rechts, von seiner im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen und ordnete die sofortige Vollziehbarkeit an. Hiergegen legte der Kläger Widerspruch ein und stellte bei Gericht einen Eilantrag. Zur Begründung ließ er sich dahingehend ein, dass es beim Besuch eines Bekannten, der Kokain geraucht habe, wohl zu einer unbeabsichtigten Aufnahme von Kokain gekommen seien müsse; möglicherweise hätten sich an dem ihm zum Trinken angebotenen Glas Anhaftungen von Kokain befunden; außerdem habe er die Tabakblättchen seines Bekannten benutzt, auf denen möglicherweise ebenfalls Kokainanhaftungen gewesen seien.

VG: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen gerechtfertigt

Das VG lehnte den Eilantrag ab und führten zur Begründung aus, eine Fahrerlaubnis sei zwingend zu entziehen, wenn die Einnahme sog. harter Drogen im Sinne des BtMG - Cannabis zähle nicht hierzu - feststehe. Dies gelte unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr im berauschten Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen. Dementsprechend sei die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers nachgewiesen werden könnten. Dies sei vorliegend der Fall.

Unbewusste Aufnahme von Kokain nicht plausibel dargelegt

Davon, dass es lediglich zu einer unbeabsichtigten Aufnahme von Kokain gekommen sei, sei nicht auszugehen. Die vermutete Aufnahme von Kokain durch Anfassen des Wasserglases oder der Tabakplättchen sei zum einen ohnehin nicht plausibel. Im Übrigen sei es nach dem Ergebnis der Blutprobe nahezu ausgeschlossen, dass der Antragsteller lediglich eine geringste Menge Kokain unbewusst eingenommen habe; der festgestellte Benzoylecgoninwert noch über 96 Stunden später sei damit nicht plausibel erklärbar. Damit habe der Antragsteller sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen, was die Fahrerlaubnisbehörde im Falle einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis nach den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften dazu berechtige, das Recht abzuerkennen, von dieser im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)

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Dokument-Nr.: 31183 Dokument-Nr. 31183

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Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 21.12.2021

Dieses Urteil kann man ja noch nachvollziehen.

Aber dass ein nichtdeutscher EU-Bürger seine in dessen Heimatland erlernte und per Führerschein zertifizierte Fahrtüchtigkeit in Deutschland nicht anerkannt bekommt, nur weil er oder sie sich nicht in Deutschland abgemeldet hatte, sich aber sonst niemals weder hier noch dort etwas zu Schulden hat kommen lassen, das ist schon der Gipfel an amtsdeutscher Arroganz!

Glaubt man in Deutschland denn wirklich immer noch, dass im Ausland alles schlechter wäre als hier?!

Diese Überheblichkeit gegenüber allen anderen Völkern in Europa und in dieser Welt steckt den Deutschen wohl immer noch im Blute wie einst zur Zeit des Nationalsozialismus!

Das ist einfach nur beschämend, beschämend, beschämend!

Und ich glaube ich verstehe so allmählich, warum mich in einem anderen Land ein Mensch als Nazi beschimpt hatte, nachdem ich ihm gesagt hatte, dass ich Deutscher sei. 8-#

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