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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.03.2013
- A 7 K 2987/12 -
Syrer hat nach illegaler Ausreise aus Heimatland Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Flüchtling droht vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Syrien Gefahr der Verfolgung, Folter und Bestrafung
Ein illegal aus seinem Heimatland ausgereister Syrer hat in Deutschland Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, da dem Mann vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Syrien die Gefahr der Folter bzw. unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Bestrafung droht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der 1995 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist syrischer Staatsangehöriger christlichen Glaubens und stammt aus Al-Malikiya (kurdisch: Derik). Anfang 2011 reiste er in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Mit Bescheid vom 29. August 2012 lehnte das Bundesamt für Migration und
Kläger droht Gefahr der Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart führte in seiner Entscheidung aus, dass der Kläger Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hinsichtlich der Arabischen Republik
Syrischer Staat würde illegale Ausreise oder Asylantragstellung zum Anlass für Verfolgungen nehmen
Angesichts der dargestellten gegenwärtigen Menschenrechtslage, des Überlebenskampfes des syrischen Regimes und der Intervention aus dem Ausland sei davon auszugehen, dass der syrische Staat gegenüber Handlungen wie der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung oder dem längeren Auslandsaufenthalt in hohem Maße unduldsam sei, sie als Ausdruck einer von der Ideologie abweichenden Gesinnung ansehe und mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zum Anlass von Verfolgungsmaßnahmen nehme.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- VG Stuttgart: Abschiebung nach Syrien wegen Gefahr von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unzulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.05.2011
[Aktenzeichen: A 7 K 510/09]) - Arbeitgeber muss in anderem Unternehmen erlangte Berufserfahrung von Arbeitnehmern bei Einstufung in Lohngruppen nicht berücksichtigen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.06.2012
[Aktenzeichen: C-132/11])
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Dokument-Nr. 15618
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