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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.03.2012
- 12 K 718/11 -
Verweigerung des Schulbesuchs aus religiösen Gründen unzulässig
Schulpflicht verletzt weder grundrechtlich geschützte Elternrechte noch Grundrechte der betroffenen Kinder auf Glaubensfreiheit
Eltern können den Schulbesuch ihrer Kinder nicht mit dem Hinweis auf religiöse Gründe verweigern. Die Verpflichtung zur Anmeldung der Kinder an einer öffentlichen Schule oder an einer genehmigten Privatschule unter Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der Nichtbefolgung durch das Regierungspräsidium ist daher gerechtfertigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagten
Regierungspräsidium verpflichtet Eltern zur Anmeldung der Kinder an öffentlicher oder genehmigter Privatschule
Die
Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig
Die hiergegen von den
Mit Schulbesuchspflicht verbundene Grundrechtseingriffe stehen in angemessenem Verhältnis zum staatlichen Erziehungsauftrag
Der staatliche Erziehungsauftrag mit der Pflicht zum Besuch einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- BVerfG: Eltern haben auch bei Konflikten aus religiösen Gründen Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 1358/09]) - Religiöse Vorbehalte kein Grund für die Befreiung von der Schulpflicht
(Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 10.06.2009
[Aktenzeichen: 4 A 113/07]) - Schulpflicht hat Vorrang vor Glaubens- und Gewissenskonflikt der Eltern
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.2004
[Aktenzeichen: 2 Ss 139/04])
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Dokument-Nr. 13400
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