wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2018
12 A 68/18, 12 A 11/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18, 12 A -

Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise verfassungswidrig

Gericht urteilt auf Grundlage der Maßstäbe des Bundes­verfassungs­gerichts und mittels umfangreichen Datenmaterials

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise verfassungswidrig war.

Die in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 16 besoldeten Kläger der zugrunde liegenden Verfahren hatten geltend gemacht, dass aufgrund der im Jahre 2007 erfolgten Reduzierung der Jahressonderzahlung die Alimentation das verfassungsrechtlich gebotene Maß unterschreite. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Grundsatzentscheidungen im Jahre 2015 konkrete Maßstäbe aufgestellt hatte (u.a. Vergleich mit der Entlohnung von Angestellten im öffentlichen Dienst, Vergleich mit der Besoldung in anderen Bundesländern, Mindestabstand zur Grundsicherung), hatte das Gericht umfangreiches Datenmaterial beschafft und unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe rechnerisch ausgewertet.

VG bejaht verfassungswidrige Unteralimentation in Besoldungsgruppe 7

Das Verwaltungsgericht Schleswig kam zu dem Ergebnis, dass im Hinblick auf die Besoldungsgruppe A 7 (Klägerin war eine Justizobersekretärin) eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt. Das Gericht hat das Verfahren (Aktenzeichen 12 A 69/18) deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorgelegt.

Weitere Verfahren als unbegründet abgewiesen

In weiteren fünf Verfahren ist die Klage als unbegründet abgewiesen worden, weil das Gericht aufgrund seiner Berechnungen eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht festgestellt hat. In allen diesen Verfahren ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen worden. Eine Klage (12 A 11/18) ist als unzulässig abgewiesen worden, weil der Kläger seinen Antrag bei der Behörde nicht zeitnah gestellt hat. Ein Verfahren (12 A 38/18) ist zur Nachholung des noch fehlenden Vorverfahrens ausgesetzt worden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26474 Dokument-Nr. 26474

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26474

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Knecht Ruprecht schrieb am 24.09.2018

Schön zu wissen, dass zumindest bei Beamten in Sachen Besoldung ein "Abstand zur Grundsicherung" sicherzustellen ist. Die tatsächlichen Leistungsträger dieser Spaßgesellschaft würden sich - mit Blick auf den Mindestlohn - sicher auch über eine solche Regelung freuen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung