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Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 28.11.2012
- 6 K 745/10 -
Dauerobservation: Aus Sicherungsverwahrung Entlassener Sexualstraftäter durfte dauerhaft überwacht werden
Dauerobservation des Sexualstraftäters Walter H. war rechtmäßig / Damalige Gefahrenprognose der Polizei nicht zu beanstanden
Die Observation des in der Öffentlichkeit als Walter H. bekanntgewordenen Klägers durch die Polizei in der Zeit vom 12.05.2010 bis 02.09.2011 war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis.
In dem zugrunde liegenden Fall war die polizeiliche Dauerüberwachung des in der Öffentlichkeit als Walter H. bekanntgewordenen Klägers angeordnet worden, nachdem der Bundesgerichtshof die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Klägers unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben hatte. Der Kläger ist der Ansicht, im Saarländischen Polizeigesetz - SPolG - gebe es keine Rechtsgrundlage für die Dauerobservation. Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass mit § 28 SPolG eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die seinerzeit erfolgte Observation vorlag. Die damalige Gefahrenprognose der Polizei, die sich auf die von dem Kläger in der Vergangenheit begangenen Straftaten und auf zahlreiche Gutachten - zuletzt aus dem Jahr 2007 - gestützt hat, sei nicht zu beanstanden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis/ra-online
- Polizeiliche Dauerüberwachung eines Sexualstraftäters ist rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 24.01.2011
[Aktenzeichen: 6 K 140/10]) - Polizei darf Sexualtäter vorerst weiter rund um die Uhr überwachen
(Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010
[Aktenzeichen: 6 L 746/10])
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Dokument-Nr. 14747
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