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Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 26.07.2012
- 1 L 636/12 -
Hausverbot für Student nach Austausch von Türschlössern und Besetzen von Räumlichkeiten rechtmäßig
Student verstößt mit rechtsmissbräuchlichem Verhalten schwerwiegend gegen Hausfrieden
Einem Studenten, der durch das Besetzen von Räumlichkeiten des Allgemeinen Studierendenausschusses und das Austauschen von Schlössern dieser Räume schwerwiegend gegen den Hausfrieden verstößt, darf rechtmäßig ein Hausverbot für alle Standorte der Universität ausgesprochen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall kam es nach der Wahl eines neuen Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) im Saarland zu Streitigkeiten zwischen der "alten" und "neuen" Asta. Dabei wechselten Mitglieder des neuen Asta das Türschloss zu den Astaräumen aus und es kam zu einer Besetzung der Räume, an der sich der Antragsteller beteiligte. Der Rektor der Hochschule erteilte dem Studenten daraufhin für die Dauer von zwei Jahren für alle Standorte der HTW ein
Hausverbot dient der Wahrung des Hausfriedens zur eines ordnungsgemäßen Hochschulbetriebs
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat das in Ausübung des Hausrechts von dem Rektor nach pflichtgemäßem Ermessen ausgesprochene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis/ra-online
Jahrgang: 2012, Seite: 3803 NJW 2012, 3803
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Dokument-Nr. 13878
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