Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 07.06.2024
- VG 4 L 309/23 und VG -
Geplante Flüchtlingsunterkunft verstößt nicht gegen naturschutzrechtliche, artenschutzrechtliche oder wasserschutzrechtliche Vorschriften
Eilanträge gegen geplante Flüchtlingsunterkunft Nedlitzer Holz in Potsdam abgelehnt
Eine inländische Umwelt- und Naturschutzvereinigung hat sich vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Errichtung einer Notunterkunft für Geflüchtete gewandt.
Die für das öffentliche Baurecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschlüssen vom 7. Juni 2024 zwei Eilanträge des Landschaftsschutzvereins Berlin-Brandenburg e.V. gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam betreffend die Baugenehmigung für die auf zwei Jahre befristete Errichtung einer
Bau verstößt nicht gegen umweltrechtliche Vorschriften
Nach Auffassung der Kammer konnte der Antragsteller als anerkannte inländische Umwelt- und Naturschutzvereinigung sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die angegriffene Baugenehmigung gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt, die für ihre Erteilung von Bedeutung sind. Nach der Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren waren weder verfahrensrechtliche Verstöße ersichtlich noch konnte festgestellt werden, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung naturschutz-, artenschutz-, bodendenkmal- oder wasserrechtliche Vorschriften verletzt werden.
Weiterer Antrag war ebenfalls erfolglos
Daher war auch der weitere Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Vornahme jeglicher bauvorbereitender Maßnahmen zu untersagen, erfolglos, da jene Maßnahmen durch die nach summarischer Prüfung rechtmäßige Baugenehmigung gedeckt sind.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34282
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34282
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.