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Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 04.09.2024
- VG 11 L 733/24 -
RBB muss den FDP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl nicht in die Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einladen
VG Potsdam lehnt Eilantrag ab
Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einzuladen.
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des
Richter: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind in Ordnung
Nach Auffassung der Kammer sind die vom
Prinzip der sog. abgestuften Chancengleichheit
Mit dem maßgeblichen Prinzip der sog. abgestuften
Beschwerde möglich
Gegen den Beschluss hat die FDP Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34339
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