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Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 07.06.2007
2 L 363/07 -

VG Potsdam: Vorsitzende Richterin ist in Anhörung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofs einzubeziehen

Mit einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam dem Landtag aufgegeben, in die ab Montag geplante Anhörung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofs auch noch eine weitere Bewerberin einzubeziehen, die Vorsitzende Richterin ist.

Hintergrund des Eilbeschlusses ist Art. 107 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 4 des Landesrechnungshofgesetzes. Danach findet vor der Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs eine Anhörung in einem vom Landtag bestimmten Ausschuss statt. Der Ausschuss darf nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keinen Bewerber von der Anhörung ausschließen, der - wie die Vorsitzende Richterin - die gesetzlich geforderten Mindestvoraussetzungen für das Präsidentenamt erfüllt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 07.06.2007

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Dokument-Nr.: 4351 Dokument-Nr. 4351

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