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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 10.10.2012
- 2 A 118/10 -
Krematorium für Humanleichen in Gewerbegebiet unzulässig
Lärm und Unruhe eines Gewerbegebiets steht in unüberbrückbaren Gegensatz zu ruhebedürftigem Krematorium mit Abschiedsraum
Der Betrieb eines Krematoriums für Humanleichen innerhalb eines Gewerbegebiets ist unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.
Im zugrunde liegenden Streitfall wies das Verwaltungsgericht Osnabrück die Klage einer Firma ab, die auf dem Grundstück Alfred-Nobel-Straße 4 in Wietmarschen-Lohne innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes ein kommerziell geführtes
Krematorium mit Familienraum in Gewerbegebiet weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig
Ein solches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Bau eines Krematoriums mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet unzulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 4 C 14.10]) - VG Karlsruhe: Krematorium im Gewerbegebiet unzulässig
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2011
[Aktenzeichen: 5 K 2976/09]) - Krematorium mit Abschiedsraum darf im Gewerbegebiet erbaut werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.2010
[Aktenzeichen: 7 A 1298/09])
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Dokument-Nr. 14394
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