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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 01.03.2021
- 13 Ns 16/20 -
Flucht vor der Polizei kann verbotenes Kraftfahrzeugrennen sein
Illegales Straßenrennen mit einem rechtswidrig handelnden Teilnehmer
Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw vor einem Streifenwagen, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Das entschied das Landgericht Osnabrück.
Angeklagt war ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Mann. Er fuhr am Abend des 10. Januar 2020 mit seinem Kleinwagen durch eine Gemeinde im Emsland. Dort fiel er durch seine Fahrweise einer Polizeistreife auf. Der Angeklagte hatte jedoch nach eigenen Angaben mit einem Freund gewettet, dass er sich nicht erneut von der
Verurteilung nach Jugendrecht
Die Staatsanwaltschaft erhob aufgrund seiner
LG wertet Flucht als Teilnahme an einem tatsächlichen Kraftfahrzeugrennen
Das Landgericht Osnabrück bestätigte nun auf die Berufung des Angeklagten diese Entscheidung hinsichtlich der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen und wertete dabei die
Keine unmittelbare Gefährdung feststellbar
Dabei liege ein tatsächliches Rennen vor, weil mit dem Polizeifahrzeug ein zweiter Pkw beteiligt gewesen sei. Für ein verbotenes Rennen sei nicht erforderlich, dass alle Teilnehmer rechtswidrig handelten. Eine solche Einschränkung ergebe sich weder aus dem Wortlaut noch dem Zweck des Gesetzes. Daher spiele es keine Rolle, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2021
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30029
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