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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15.06.2021
- 1 B 24/21 -
Landkreis Osnabrück darf auf seiner Website nicht allein für die LUCA-App werben
VG Osnabrück gibt Antrag einer konkurrierenden Firma statt
Auf den Antrag einer zur LUCA-App in Konkurrenz stehenden Firma (Antragstellerin) aus der Region hat das Verwaltungsgericht Osnabrück dem Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, auf der Website www.corona-os.de die Unterstützung der LUCA-App ohne die neutrale Darstellung weiterer digitaler Lösungen zur Kontaktnachverfolgung zu bewerben.
Die Antragstellerin ist Herstellerin und Vertreiberin einer Softwarelösung zur Kontaktnachverfolgung. Ihre App wurde im Frühjahr 2020 entwickelt und dem Antragsgegner kostenpflichtig angeboten. Für private Betreiber von Restaurants, Bars etc. wäre die Nutzung kostenlos. Ende März 2021 hat das Land Niedersachsen einen kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der
Verletzung der Berufsfreiheit der Antragstellerin
Bereits Anfang Mai 2021 hatte sich die Antragstellerin an den Antragsgegner gewandt und ihn aufgefordert, die
Aktives Bewerben der LUCA-App durch Mangel an Alternativen auf der Website
Zwar werde die App der Antragstellerin nicht nachteilig erwähnt. Direkt unterhalb der Meldung der aktuellen Corona-Fallzahlen in der Region erfolge jedoch der plakative Hinweis allein auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30412
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