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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.08.2012
- 1 A 70/12 -
Ratsherr erhält Kosten für presserechtliche Gegendarstellung über Hitlergruß nicht erstattet
Kommunalpolitische Tätigkeit durch Berichterstattung nicht maßgeblich beeinträchtigt
Eine herabsetzende Berichterstattung kann für einen Ratsherren Anlass für ein presserechtliches Verfahren sein. Ein an die Kommune gerichteten Kostenerstattungsanspruch für eine Gegendarstellung kann jedoch erst dann ausgerichtet werden, wenn die kommunalpolitische Tätigkeit durch die Berichterstattung maßgeblich beeinträchtigt wird.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Ratsherr der Stadt Bersenbrück die Verhandlungsführung in der Sitzung des Bauausschusses am 21. September 2011 kritisiert. In der Zeitung wurde daraufhin berichtet, er habe sein Missfallen durch einen "Hitlergruß" ausgedrückt. Für die daraufhin initiierte
VG: Gegendarstellung zum Schutz originärer Mandatsrechte nicht erforderlich
Das Verwaltungsgericht Osnabrück war jedoch der Auffassung, dass der Abdruck einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- OLG Karlsruhe zu den Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs gegen eine Fotomontage in einer Zeitschrift
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2011
[Aktenzeichen: 14 U 186/10 - (Fotomontage)]) - Recht auf Gegendarstellung auch bei Äußerung über Befindlichkeiten einer Person
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.02.2008
[Aktenzeichen: 14 U 199/07])
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Dokument-Nr. 14078
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