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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 13.11.2012
- 1 A 182/12 -
Studentenwerksbeiträge für Studierende in Lingen gerechtfertigt
Verwaltungsgericht Osnabrück lehnt Klage eines Studenten gegen Erhebung von Studentenwerksbeiträgen an dem Studentenwerk Osnabrück ab
Bei der Erhebung der Studentenwerksbeiträge darf das Angebot nicht in einem groben Missverhältnis zur Beitragshöhe stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.
In dem zugrunde liegenden Fall führte das Studentenwerk Osnabrück für die Studierenden der
Angebot darf nicht im Missverhältnis zur Beitragshöhe stehen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage eines Mitgliedes des "Allgemeinen Studierenden Ausschusses" (AStA) der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen die Abschaffung von Studienbeiträgen erfolgreich
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 22.10.2012
[Aktenzeichen: 57-IX-12]) - Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Studiengebühren sind verfassungsgemäß
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 29.05.2009
[Aktenzeichen: Vf 4-VII-07])
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Dokument-Nr. 14639
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