wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.04.2008
6 K 533/07.NW -

Gewerbetreibender wendet sich erfolglos gegen neues Halteverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite

Freie Fahrt für Toilettenwägen

Gegenüber der Grundstücksausfahrt eines Gewerbebetriebs zur Vermietung von Toilettenwägen und eines Kinderkarussells in der Ortsdurchfahrt von Queichhambach, einem Ortsteil von Annweiler a.Tr., dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr geparkt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden und damit die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots durch die Verbandsgemeinde Annweiler bestätigt.

Gegen das Halteverbot, das in den Monaten April bis Dezember jeweils von 6.00 bis 22.00 Uhr gilt, wandte sich der Betreiber des gegenüberliegenden Ferienhauses und einer Kulturscheune mit der Klage beim Verwaltungsgericht. Vor seinem Anwesen fallen durch das eingeschränkte Halteverbot zwei Parkplätze für seine Gäste weg. Nach seiner Ansicht ist die Verkehrsregelung nicht erforderlich und widerspricht dem Interesse der Anwohner an einer wirksamen Verkehrsberuhigung in der Ortsdurchfahrtsstraße. Der Gewerbebetrieb müsse die Grundstücksausfahrt verlegen oder verbreitern, bevor zu seinen Gunsten ein Halteverbot im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werde.

Das Verwaltungsgericht hat sich bei einer Ortsbesichtigung mit Fahrprobe von den örtlichen Verkehrsverhältnissen ein Bild verschafft und die Klage daraufhin abgewiesen. Das eingeschränkte Halteverbot dient nach Auffassung der Richterinnen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Der Lastkraftwagen mit dem angehängten Toilettenwagen habe bei der Fahrprobe an den im Halteverbot geparkten Fahrzeugen nur mit geringem Abstand und deshalb nur sehr langsam vorbeifahren können. Dadurch sei es zu einem nicht unerheblichen Verkehrsrückstau auf der Ortsdurchfahrtsstraße gekommen. Wenn die Fahrzeuge nicht exakt am Straßenrand geparkt oder noch breitere Fahrzeuge dort abgestellt würden, verschärfe sich die Verkehrssituation. Trotz des eingeschränkten Halteverbots bleibe vor dem Anwesen des Klägers ein Parkraum für ein bis zwei Fahrzeuge erhalten. Für die Gäste des Ferienhauses und der Kulturscheune stünden in zumutbarer Entfernung 24 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Das Interesse an einer Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt werde durch die Halteverbotsstrecke von 20 Metern nur unerheblich beeinträchtigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 08/08 des VG Neustadt vom 30.04.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Halteverbot | Parken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5993 Dokument-Nr. 5993

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5993

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?