wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.02.2006
6 K 1792/05.NW -

Kein Laufbahnaufstieg für Polizisten nach Fachhochschulausbildung

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein Polizeibeamter keinen Anspruch darauf hat, mit einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung im Studiengang Sozialpädagogik/Sozialarbeit vom mittleren in den gehobenen Polizeidienst aufzusteigen.

Der 48jährige Polizist, der das Studium privat absolviert hatte, berief sich mit seiner Klage darauf, dass im gehobenen Polizeidienst speziell ausgebildete Beamte in Sozialarbeit und Sozialpädagogik gebraucht würden, zum Beispiel in den Bereichen der Gewaltdelikte in engen sozialen Beziehungen, bei der Zusammenarbeit der Polizei mit Jugendämtern, Frauenhäusern, in der Emigrantenarbeit oder der Bewährungshilfe. Dagegen vertrat der Dienstherr die Auffassung, dass die hierfür notwendigen Kenntnisse auch in der regulären Aufstiegsausbildung für Polizeibeamte an der Fachhochschule des Landes vermittelt würden. Diese Ausbildung kann der Kläger wegen des hierfür vorgegebenen Höchstalters nicht ablegen.

Das Gericht wies die Klage ab und führt in der Urteilsbegründung aus, es sei in erster Linie Sache des Dienstherrn, nicht des Beamten, einen von der einschlägigen Laufbahnvorschrift geforderten dienstlichen Bedarf für den Aufstieg eines Polizeibeamten vom mittleren in den gehobenen Dienst festzustellen. Seine Einschätzung, dass die in der regulären Aufstiegsausbildung der Polizei vermittelten Kenntnisse in den Bereichen Sozialarbeit/Sozialpädagogik ausreichend seien für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung auf entsprechend geprägten Dienstposten, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Der Kläger könne dieser Bewertung nicht mit Erfolg seine eigene, abweichende Meinung entgegenhalten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/06 des VG Neustadt vom 30.03.2006

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beförderung | Studium

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2142 Dokument-Nr. 2142

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2142

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?