wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 26.03.2011
5 L 266/11.NW -

NPD-Versammlung mit rassistischem Motto anlässlich eines Fußball-Länderspiels verboten

Veranstaltungsmotto überschreitet Grenzen der Meinungsfreiheit

Ein Versammlungsverbot für eine NPD-Versammlung unter dem Motto: „Weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe – für eine echte deutsche Nationalmannschaft“ anlässlich eines Fußballländerspiels ist zulässig, da es die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Im zugrunde liegenden Fall meldete der NPD-Kreisverband Westpfalz für Samstag, den 26. März 2011, zwischen 18 und 20 Uhr vor dem Hauptbahnhof Kaiserslautern eine Versammlung unter dem Motto „Weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe – für eine echte deutsche Nationalmannschaft“ an. Diese Versammlung verbot die Stadt, nachdem der Vertreter des NPD-Kreisverbands in einem Kooperationsgespräch das Motto für unverzichtbar erklärt hatte, nach § 15 des Versammlungsgesetzes, weil wegen des Mottos, das rassistisch sei und sich in verächtlich machender Weise gegen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund richte, die unmittelbare Gefahr der Verwirklichung des Straftatbestandes des § 130 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr.2 StGB (Volksverhetzungsparagraph) bestehe. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Ersatzveranstaltungen anderswo im Stadtgebiet wurden ebenfalls verboten.

Antragssteller sieht in Motto keinen volksverhetzenden Inhalt

Der Antragsteller vertrat die Auffassung, das Motto habe keinen volksverhetzenden Inhalt, so dass die Versammlung im Hinblick auf die Grundrechte aus Art. 8 (Versammlungsfreiheit) und Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) nicht verboten werden könne.

Motto grenzt Deutsche anderer Hautfarbe oder mit Migrationshintergrund in böswilliger Weise aus

Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte den Eilantrag einen Tag vor der Veranstaltung ab. Es teilt die Auffassung der Stadt, dass das Motto nach Wortlaut und Begleitumständen nicht anders verstanden werden könne, als dass der Begriff „weiß“ für Angehörige einer „weißen Rasse“ stehe und – auch in Verbindung mit dem Begriff „echt“ somit Deutsche anderer Hautfarbe bzw. mit Migrationshintergrund in böswilliger und verächtlich machender Weise als nicht zur deutschen Nation gehörend ausgrenzen wolle. Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber überschritten, wenn in dieser Weise die Würde anderer angetastet werde, auch wenn dies in oder durch eine Versammlung geschehe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Meinungsfreiheit | NPD | Versammlung | Versammlungsfreiheit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11363 Dokument-Nr. 11363

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11363

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?