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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 24.01.2006
2 L 2243/05.NW -

Schülerin unterliegt im Abiturstreit

Informationen über geänderte Abiturprüfungsordnung waren ausreichend

Eine Abiturientin des Hannah-Arendt-Gymnasiums in Haßloch ist mit ihrem Antrag, das Abitur nach der bis zum 31. Juli 2003 geltenden Prüfungsordnung ablegen zu dürfen, beim Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert.

In dem gerichtlichen Eilverfahren entschieden die Richter, dass die Schülerin - anders als im Fall des Europa-Gymnasiums in Wörth - an ihrer Schule über die neue Abiturprüfungsordnung und die hierin geregelte Bedeutung der freiwilligen Facharbeit ausreichend informiert worden sei. Deshalb bestehe auch kein Anspruch darauf, ihre Qualifikation im Leistungsfach ausnahmsweise nach der alten Prüfungsordnung zu ermitteln.

Die Information über die Änderungen der Abiturprüfungsordnung musste nach Auffassung des Gerichts nicht schriftlich erfolgen, sondern konnte auch in anderer sachgerechter Form vermittelt werden. Am Hannah-Arendt-Gymnasium habe am 4. Februar 2004 eine für alle Schüler der damaligen Jahrgangsstufe 11 verpflichtende Veranstaltung mit dem Thema „Information zur Abiturprüfungsordnung“ stattgefunden. Hier habe der MSS-Leiter mittels vorbereiteter Folien über die neuen Vorschriften informiert. Die Folien hätten u. a. deutlich gemacht, dass das dritte Prüfungsfach bei der Leistungsfachqualifikation weggefallen sei. Damit steht für die Richter fest, dass das Ministerium an dieser Schule seiner Informationspflicht nachgekommen ist.

Hinweis: Ein weiterer Antrag im Abiturstreit ist beim Verwaltungsgericht Neustadt am 23. Januar 2006 eingegangen. Er betrifft das Karolinen-Gymnasium in Frankenthal. Hierüber haben die Richter noch nicht entschieden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 02/06 des VG Neustadt vom 26.01.2006

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Dokument-Nr.: 1795 Dokument-Nr. 1795

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