wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 30.11.2005
2 L 1860/05.NW -

Schüler kann Abitur nach alter Prüfungsordnung ablegen

Ein Abiturient des Europa-Gymnasiums Wörth hat beim Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. durch eine einstweilige Anordnung erreicht, dass sein Abitur noch nach der alten Abiturprüfungsordnung bewertet wird, die bis zum 31. Juli 2003 galt.

Nach dieser Abiturprüfungsordnung konnten im dritten Leistungsfach die Kursnoten aus der Jahrgangsstufe 12 für die Abiturnote eingebracht werden, nach der neuen, seit 1. August 2003 geltenden Prüfungsordnung werden diese Noten ersetzt durch maximal 30 Punkte für eine freiwillige Facharbeit. Das bedeutet im Ergebnis, dass derjenige, der – wie z. B. der Antragsteller – eine Facharbeit nicht anfertigt, von vornherein nicht die maximale Punktzahl erreichen kann und sich seine Abiturnote um bis zu 0,2 Punkte verschlechtert.

Auf diese wichtigen Änderungen hätten die Schülerinnen und Schüler nach Ansicht des Gerichts hingewiesen werden müssen. Aufgrund der Erklärungen des MSS-Leiters und der eidesstattlichen Versicherungen von 20 betroffenen Schülerinnen und Schülern des Europa-Gymnasiums Wörth kamen die Richter zu der Überzeugung, dass an dieser Schule nicht ausreichend informiert wurde, insbesondere sei in der Jahrgangsversammlung am 15. Juli 2004 durch den MSS-Leiter nicht deutlich genug auf die Änderungen hingewiesen worden. Die Veröffentlichung der neuen Prüfungsordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt und im Internet stellt nach Ansicht der Richter keine ausreichende Information für die Schüler dar.

Die Folgen der fehlenden Information können nach den weiteren Ausführungen des Gerichtsbeschlusses nur über eine in der Prüfungsordnung vorgesehene Ausnahmeregelung beseitigt werden, nach der im Einzelfall die Qualifikation im Leistungsfachbereich noch nach der alten Abiturprüfungsordnung bestimmt werden kann. Bei der gegebenen Sachlage müsse eine solche Ausnahme erteilt werden, um für den Antragsteller erhebliche Nachteile, insbesondere bei der Bewerbung um einen Studienplatz, zu vermeiden.

Gegen den Beschluss ist innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

siehe auch:

Schülerin unterliegt im Abiturstreit

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 38/05 des VG Neustadt vom 01.12.2005

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abitur | Prüfung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1385 Dokument-Nr. 1385

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1385

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung