wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.05.2018
1 K 1113/17.NW -

Anordnung einer erneuten Fahrprüfung nach langjährigem Verlust der Fahrerlaubnis für Lkw ist rechtens

Erworbene Fahrpraxis auf Privatgelände mit land­wirtschaftlichen Maschinen nicht mit Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr vergleichbar

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Fahr­erlaubnis­behörde nach einem langjährigen Verlust der Fahrerlaubnis für Lkw bis 7,5 t (heute Fahrerlaubnisklasse C1) eine erneute Fahrprüfung verlangen kann.

Im hier vorliegenden Fall wurde dem Kläger im Jahre 1998 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3 entzogen, die neben der Fahrberechtigung für Pkw auch die Berechtigung zum Führen von Lkw der heutigen Fahrerlaubnis Klasse C1 umfasste. Im Jahr 2013 erhielt der Kläger entsprechend seinem damaligen Antrag nach einer positiv abgeschlossenen medizinisch-psychologischen Begutachtung die Fahrerlaubnis der Klasse BE (Pkw mit Anhänger) ohne erneute Fahrprüfung wieder erteilt.

Fahrerlaubnisbehörde verlangt erneut theoretische und praktische Führerscheinprüfung

Ein Jahr später beantragte er, ihm auch die heutige Klasse C1 wieder zu erteilen. Hierfür verlangte die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung, nachdem er seit mehr als 17 Jahren Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse C1 nicht mehr geführt habe. Weil er Kläger sich der Prüfung nicht unterzog, lehnte sie seinen Antrag ab.

Kläger verweigert Ablegen einer Fahrprüfung

Dagegen setzte der Kläger sich zunächst in einem Widerspruchsverfahren und sodann mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zur Wehr. Er trug vor, er besitze die notwendige Fahrpraxis für Lkw der Fahrerlaubnis Klasse C1, weil er auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers und im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern mit Lkw bzw. größeren Maschinen gefahren sei.

VG verweist auf langjährigen Führerscheinverlust

Das Verwaltungsgericht Neustadt folgt in seinem Urteil der Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde. Das Gericht hielt es angesichts des langen Zeitraums, in dem der Kläger Fahrzeuge der Fahrerlaubnis Klasse C1 nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen durfte, für gerechtfertigt, von ihm eine Fahrerlaubnisprüfung zu verlangen. Die von ihm angeführte Fahrpraxis auf einem Privatgelände und mit landwirtschaftlichen Maschinen sei mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Lkw nicht vergleichbar. Die Fahrbefähigung für einen Lkw der Klasse C1 könne auch nicht mit dem Führen eines Pkw gleichgesetzt werden.

Bestandschutz der Fahrerlaubnis Klasse 3 wegen Führerscheinentzug erloschen

Ein Bestandsschutz der bis 1998 inne gehabten alten Fahrerlaubnis Klasse 3 - unter Einschluss der heutigen Klasse C1 - sei mit deren Entziehung durch das Strafgericht erloschen. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach der Zustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26091 Dokument-Nr. 26091

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26091

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung