Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.09.2012
- M 18 K 11.5138 und M 18 K 11.5139 -
Berühren von Backwaren: Selbstbedienungs-Backshops entsprechen Hygieneanforderungen
Europarechtliche Hygieneanforderungen
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat den Klagen zweier Betreiber von Selbstbedienungs-Backshops gegen die Anordnung der Umgestaltung ihrer Backshops stattgegeben.
Die Landeshauptstadt München hatte die Kläger verpflichtet, ihre Läden so umzugestalten, dass ein Berühren der Backwaren, ausgenommen zum Kauf, durch Hände oder Kleidung der Kunden ausgeschlossen und ein Zurücklegen entnommener Backwaren verhindert wird.
Bestehende Ausgestaltung der Backshops entspricht den maßgeblichen europarechtlichen Hygieneanforderungen
Nach Auffassung des Gerichts entspricht die bestehende Ausgestaltung dieser Backshops den maßgeblichen europarechtlichen
Derzeitige Anordnungen zur Umgestaltung der Backshops sind zu unbestimmt
Zudem erachtete das Gericht die Anordnungen zur Umgestaltung der Backshops als zu unbestimmt, da sich aus ihnen nicht klar genug ergebe, wie weitgehend ein Berühren und Zurücklegen von Backwaren ausgeschlossen werden solle. Gegen die Entscheidungen wurde die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2012
Quelle: ra-online, Bayerisches Verwaltungsgericht München (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14912
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14912
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.